Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF)

Wann ist ein Aufbauseminar Pflicht?

Ein Aufbauseminar wird für Fahranfänger in der Probezeit verpflichtend, wenn ein sogenannter A-Verstoß oder zwei B-Verstöße vorliegen. Dabei handelt es sich um Verkehrsdelikte, die als gefährlich oder fahrlässig eingestuft werden. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet das Seminar an, das innerhalb einer festgelegten Frist (meist zwei Monate) absolviert werden muss.

A-Verstöße

Ein einzelner A-Verstoß führt direkt zur Pflichtteilnahme am ASF. Typische A-Verstöße sind:
• Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h
• Handynutzung am Steuer
• Fahren ohne Begleitperson (bei Führerschein ab 17)
• Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung
• Rechtsüberholen, zu geringer Abstand
Zusätzlich wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert.

B-Verstöße

Zwei B-Verstöße innerhalb der Probezeit gelten ebenfalls als Grundlage für ein verpflichtendes ASF. Dazu zählen:
• Fahren mit abgefahrenen Reifen
• Überziehen der Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate
• Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert transportieren
Ein einzelner B-Verstoß bleibt zunächst folgenlos.

Dauer und Kosten für Aufbauseminare

Das Aufbauseminar besteht aus vier Theorie-Sitzungen à 135 Minuten sowie einer Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) zwischen der ersten und zweiten Sitzung. Die Teilnahme erfolgt in kleinen Gruppen mit 6 bis 12 Personen – Dauer insgesamt: 2 bis 4 Wochen. Die Kosten liegen je nach Fahrschule zwischen 200 € und 500 €. Bei Metropol bekommst du klare Preise und volle Transparenz – sprich uns einfach an!

Wird eine MPU benötigt?

Eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) ist nach einem Aufbauseminar in der Regel nicht nötig. Sie wird nur bei besonders schweren Fällen – z. B. Trunkenheitsfahrten – direkt angeordnet. Wer jedoch nach dem ASF erneut Verstöße begeht, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis und muss ggf. später eine MPU absolvieren.

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